Mindestfracht und Minimum Charge

Die Mindestfracht ist der kleinste Betrag, der für eine Tarifposition oder Beförderungsleistung berechnet wird, auch wenn die Mengenrechnung niedriger ausfällt.

Definition

Bei einer Minimum Charge wird das Ergebnis aus Rate und Abrechnungsgewicht mit einem tariflichen Mindestbetrag verglichen. Liegt die berechnete Fracht darunter, gilt der Mindestbetrag. Weitere Gebühren wie Handling, Screening, Abholung oder Zoll können zusätzlich und mit eigenen Minima berechnet werden.

Warum ist das wichtig?

Kleine Sendungen wirken bei einer reinen Kilogrammrate günstiger, als sie tatsächlich sind. Ein belastbarer Preisvergleich muss Mindestbeträge und alle separaten Positionen berücksichtigen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Minimum je Tarifposition und Währung prüfen.
  • Frachtminimum nicht mit Mindestgewicht verwechseln.
  • Zusatzkosten und deren eigene Mindestbeträge einbeziehen.

Praxisbeispiel

20 kg zu 2,50 Euro ergeben rechnerisch 50 Euro. Der Tarif nennt jedoch 95 Euro Mindestfracht, daher werden für diese Position 95 Euro angesetzt.

Häufige Fehler

  • Nur Rate mal Gewicht kalkulieren
  • Ein Minimum pauschal auf den Gesamtpreis statt die Position beziehen
  • Mindestfracht als All-in-Preis kommunizieren

Allgemeine Fachinformation, keine Rechts- oder Zollberatung. Anforderungen können je nach Ware, Route und aktuellem Regelwerk abweichen.