Lithiumbatterien in der Luftfracht

Lithium-Metall- und Lithium-Ionen-Batterien sind Gefahrgut und unterliegen je nach Typ, Leistung, Konfiguration und Transportweg unterschiedlichen Anforderungen.

Definition

Für den Lufttransport werden Batterien unter anderem nach Chemie, UN-Nummer, Wattstunden beziehungsweise Lithiumgehalt und Konfiguration unterschieden: einzeln, mit Ausrüstung verpackt oder in Ausrüstung enthalten. Daraus ergeben sich Verpackungsanweisung, Kennzeichnung, Dokumentation, Mengenbegrenzung und mögliche Verbote.

Warum ist das wichtig?

Beschädigte, falsch deklarierte oder ungeeignet verpackte Batterien können Wärme, Rauch oder Feuer verursachen. Airline- und Staatenabweichungen können über die allgemeinen IATA-DGR-Anforderungen hinausgehen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Batterietyp, UN-Nummer und Konfiguration vor Angebot und Buchung klären.
  • UN-38.3-Prüfzusammenfassung und Herstellerdaten verfügbar halten.
  • Aktuelle DGR sowie State- und Operator-Variations prüfen.

Praxisbeispiel

Ein Gerät enthält einen wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Akku. Leistung, Anzahl, Verpackung und Geräteschutz werden geprüft, bevor die passende Versandkonfiguration bestätigt wird.

Häufige Fehler

  • „Im Gerät“ pauschal als freigestellt ansehen
  • Defekte oder zurückgerufene Batterien wie reguläre Neuware versenden
  • Nur das Sicherheitsdatenblatt statt der erforderlichen Batteriedaten bereitstellen

Allgemeine Fachinformation, keine Rechts- oder Zollberatung. Anforderungen können je nach Ware, Route und aktuellem Regelwerk abweichen.