Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)

Einfuhrumsatzsteuer entsteht grundsätzlich bei der Einfuhr von Waren und nutzt eine Bemessungsgrundlage, die über den reinen Warenwert hinausgehen kann.

Definition

Die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Steuer auf die Einfuhr von Gegenständen. Ihre Bemessungsgrundlage baut regelmäßig auf dem Zollwert auf und kann Zoll, weitere Abgaben sowie bestimmte Nebenleistungen bis zum ersten Bestimmungsort umfassen. Steuersatz, Schuldner und Vorsteuerabzug hängen vom konkreten Sachverhalt ab.

Warum ist das wichtig?

Auch zollfreie Ware kann einfuhrumsatzsteuerpflichtig sein. Für Liquidität, Abrechnung und Vorsteuerbeleg ist wichtig, wer als Importeur auftritt und wie die Einfuhr dokumentiert wird.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zollfreiheit nicht mit Steuerfreiheit verwechseln.
  • Importeur und Abgabenschuldner vor Versand klären.
  • Abgabenbescheid und Einfuhrnachweise für die Buchhaltung sichern.

Praxisbeispiel

Eine Sendung wird aus den USA nach Deutschland eingeführt. Zur Bemessungsgrundlage werden neben dem Zollwert die nach den Steuervorschriften einzubeziehenden Kosten geprüft.

Häufige Fehler

  • EUSt nur auf den Rechnungswert kalkulieren
  • DDP vereinbaren, ohne Importeur- und Registrierungsfragen zu lösen
  • Vorsteuerabzug ohne passenden Einfuhrbeleg einplanen

Allgemeine Fachinformation, keine Rechts- oder Zollberatung. Anforderungen können je nach Ware, Route und aktuellem Regelwerk abweichen.